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Fragen & Antworten


Frage:
Wie hoch wird meine Fernwärmerechnung im Jahr 2024 ausfallen?
Eine Berechnungsformel können Sie hier herunterladen und mit Ihren Verbrauchswerten planen.

Frage: Warum wird von 40 % Preiserhöhung gesprochen? Bei mir sind es über 50 %.
Die 40 % sind ein Vergleich der Nettopreise also ohne Mehrwertsteuer (MwSt.).
Ab 1.1.2024 steigt die Mehrwertsteuer wieder von 7 % auf 19 %. Die höheren Prozentwerte in Ihrem Rechnungsvergleich kommen also durch die Erhöhung der MwSt. um 12 Prozentpunkte.

Frage:
Wie setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?
-> Er besteht aus dem Grundpreis, dem Verbrauchspreis und den staatlichen Abgaben.
Der Grundpreis wird nach dem Anschlusswert erhoben und bis 20 kW pauschaliert und danach für jedes weitere Kilowatt Anschlusswert berechnet.
Der Verbrauchspreis berechnet sich nach ihrem persönlichen Wärmeverbrauch (in MWh).
Ablesung der verbrauchten Wärme siehe Bedienungsanleitungen.
Staatliche Abgaben beinhalten die Emmisionsabgabe/CO2-Steuer, Gasspeicherumlage und die Konzessionsabgabe an die Stadt Böblingen. Diese Abgaben sind auch verbrauchsabhängig.

Frage: Muss ich den Fernwärmevertrag unterschreiben? Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?
-> Falls Sie den Vertrag nicht unterschreiben, sieht der Gesetzgeber vor, dass Sie wie jemand behandelt werden der unterschrieben hat, d.h. Sie werden auch weiter mit Fernwärme zu den dann gültigen Preisen wie für Vergleichskunden beliefert (AVBFernwärmeV §2 (2) . Ohne Unterschrift stehen Ihnen dann aber zivilrechtliche Klagemöglichkeiten gegen die Preisgestaltung offen. Nähere Informationen hierzu kann Ihnen nur Ihre Rechtsberatung geben.
Im Gegensatz zu früheren Jahren spricht sich die IG Fernwärme BB nicht für eine Unterschriftsverweigerung aus.
Bei Zahlungsverzug kann das Versorgungsunternehmen natürlich auch seinerseits rechtliche Schritte unternehmen.

Frage: Was bedeutet der Anschlusswert?
-> Der Anschlusswert ihrer Heizungsanlage wird durch den Wärmebedarf Ihres Hauses bestimmt. Hiervon wird die Höhe der Grundgebühr (des Grundpreises) abgeleitet. Der Wärmebedarf wurde bei der erstmaligen Erstellung der Heizungsanlage festgelegt. Da die Grundgebühr/der Grundpreis ein wichtiger Anteil der Fernwärmerechnung ist, sollte er deshalb auch dem Wärmebedarf des Wohngebäudes und dessen Nutzung entsprechen.

Frage: Was versteht man unter den sogenannten Vollbenutzungsstunden einer Heizungsanlage?
-> Über ein Jahr gesehen arbeitet eine Heizungsanlage mit unterschiedlicher Auslastung. Mit Vollbenutzungsstunden bezeichnet man der Summe der Stunden, die eine Heizungsanlage mit voller, also maximaler Leistung in einem Jahr arbeitet.

Frage: Wie ermittle ich die Vollbenutzungsstunden meiner Anlage?
-> Antwort im zweiten Abschnitt

Frage: Wie komme ich zu einer Reduzierung des Anschlusswertes meiner Anlage?
-> Antwort

Frage: Wie kann ich die maximal benötigte Leistung feststellen?
-> Die Antwort kann man nicht pauschal beantworten. Es hängt sehr viel von Ihren Heizungsgewohnheiten, der Wärmedämmung Ihrer Liegenschaft, der Außentemperatur etc. etc. zusammen.
Ein Indikator ist die maximale Leistung, die in ihrem Wärmemengenzähler monatsweise gespeichert wird. Diese Werte sind auch für einen gewissen Zeitraum auch noch nachträglich ablesbar. Um auf diesen Speicher zuzugreifen, konsultieren Sie bitte die Bedienungsanleitung ihres Wärmemengenzählers.

Frage: Was kann ich als Mieter gegen die Preiserhöhung tun? Wohin muss ich mich wenden? --> Antwort

Frage: Wie prüfe ich die korrekte Funktion des Durchflussreglers in meiner Heizungsanlage? -> Antwort

Frage: Wo finde ich die Bedienungsanleitung für meine Wärmemengenzähler? ->Antwort

 
 
 
 
 
 
 
 
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